Unser Schaukasten macht eine Auszeit!

Im Zuge der Baumaßnahmen in der Dankersstr. beim ehemaligen Edeka wird unser Schaukasten einen Wellnessurlaub auf Bali machen. Nach einer erholsamen Zeit wird er dann im neuen Gewand wieder in der Dankersstraße hängen.

Alle News werden weiterhin zu sehen sein bei: Frisör Somitsch, Pälmer, Stern Apotheke, Schlemmertheke, Blumentritt, Horst Casino und Edeka Harsefelder Str.

Und ausführlicher natürlich hier!

Unsere Bank ist umgezogen

Die Bank aus der Teichstraße 13 ist von der Wohnstätte an die Teichstraße 86 umgestellt worden. Tja, am alten Standort kamen ihr Bauarbeiter zu nahe und sie musste mit dem Schaukasten, der dadurch zu Tode gekommen ist, das Weite suchen!

Wir trauern um den Schaukasten...

Der letzte hängt noch beim ehemaligen Edeka in der Dankersstraße. Wir können Euch die freudige Mitteilung machen, dass der Schaukasten jetzt uns gehört. Vorschläge zum neuen Standort an Harald Widera. Sobald die Abrissbirne kommt, müssen wir ihn umsetzen.


Bodenbelastung im Kopenkamp

Einige Bereiche im Kopenkamp wurden von den Stadern früher als Mülldeponie genutzt. In den 1930er bis 1950er Jahren entsorgten sie dort Bauschutt und Hausmüll und füllten damit auch Bodenvertiefungen und Senken auf. Zu dieser Zeit standen bereits Häuser aus den 1920er Jahren in der Umgebung, aber auch in den 1950er Jahren wurde die Bebauung fortgesetzt, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen – insbesondere für Flüchtlinge.

Als in den 1990er Jahren eine Überarbeitung des Bebauungsplans für das Gebiet anstand, wurden Gutachter hinzugezogen. Sie untersuchten den Kopenkamp genau und analysierten die Schadstoffgehalte im Boden, im Oberflächenwasser und im Grundwasser in geringer Tiefe. Ihre Erkenntnisse wurden in einem Gutachten zusammengefasst.

Sowohl die Stadt, als auch die Wohnstätten und der Landkreis machten aus den Ergebnissen kein Geheimnis, sondern kommunizierten die Gutachten und die damit verbundenen Auswirkungen offen. Für die Bewohner des Kopenkamps ergaben sich Empfehlungen, um mögliche Gesundheitsschäden zu vermeiden. Daher erließ der Landkreis Nutzungsbeschränkungen:

  • Kleinkinder bis 6 Jahre sollten dem Erdboden fernbleiben. Dadurch wird verhindert, daß sie verunreinigten Boden aufnehmen.
  • Rasenflächen sind hiervon nicht betroffen. Hausbrunnen, sofern vorhanden, sollten nicht mehr genutzt werden. 
  • Der Anbau von Gemüse wird untersagt, da mit Schadstoffbelastungen in den angebauten Nahrungsmitteln gerechnet werden muss.
  • Die Nutzung von Hochbeeten zur Kultivierung von Obst und Gemüse ist möglich, sofern diese mit Folie vom Erdreich abgetrennt sind.

 

Belastung

Die Siedlung ist nicht vollständig betroffen. Insgesamt erfolgte eine Untergliederung in 3 Zonen, von denen sich die Zonen 2 und 3 problematisch darstellen.


Hunde

Auch im Kopenkamp ab 1. April Hunde an die Leine! Es beginnt die Leinenpflicht für alle Hunde in der freien Landschaft. Während der Brut- und Setzzeit bis zum 15. Juli gilt es besonders, die Wildtiere zu schützen und sie keinen Störungen auszusetzen.

Wo müssen Hunde an die Leine?

In der freien Landschaft. Zur freien Landschaft gehören nach Paragraph 33 des Niedersächsischen Waldgesetzes neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Da viele freilebende Tiere auch Parks und Grünanlagen, in denen keine allgemeine Leinenpflicht besteht, zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, sollten Hundehalter ihre Hunde auch in innerstädtischen Bereichen nicht frei laufen lassen und besonders aufmerksam sein.